Ehe- und Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Familienrechts, wie insbesondere
- Errichtung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen
- Gestaltung von Verträgen zur Regelung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Vertretung vor Gericht in Ehescheidungsverfahren, in Verfahren zur Auflösung eingetragener Partnerschaften, zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowohl Ehegatten/eingetragenen Partnern in aufrechter Ehe/Partnerschaft bzw. nach Scheidung/Auflösung sowie in Vermögensaufteilungsverfahren
- Vertretung in Verfahren zur Regelung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie Kontaktrechtsverfahren