Honorar
Grundsätzlich bestehen verschiedenste Möglichkeiten der Abrechnung. Die Abrechnungen nach AHK und RATG erfolgen auf Basis eines bestimmten (gesetzlichen oder frei vereinbarten) Streitwertes, daneben ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars zulässig.
Unserer Erfahrung nach ist es für Klienten oft schwierig, die effektiven Kosten einer einzelnen Leistung im Falle einer Verrechnung auf Grundlage eines bestimmten Streitwertes abzuschätzen.
Daher haben wir uns entschlossen, zur besseren Nachvollziehbarkeit und Gewährleistung voller Kostentransparenz unsere Leistungen nach einem festen Stundensatz ab EUR 225,-- netto zuzüglich USt zu verrechnen, je nach Komplexität des Falles.
In berücksichtigungswürdigen Einzelfällen sind wir auch bereit, zu einem geringeren Stundensatz tätig zu werden.
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch in der Dauer von ca. einer Stunde belaufen sich auf € 240,- (inkl. USt) und werden bei Auftragserteilung und Mandatsübernahme bei der Endabrechnung gutgeschrieben.
Für Vertragserrichtungen vereinbaren wir einen individuellen Pauschalpreis, je nach Komplexität und Aufwand.