Adoption

Eine gängige Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich ist schließlich auch die Beratung in Zusammenhang mit den Voraussetzungen sowie rechtlichen Folgen von Adoptionen und eine Begleitung im Verfahren, dies sowohl in innerösterreichischen als auch in internationalen Adoptionsverfahren. Hier geht es vor allem um die Erstellung von Adoptionsverträgen und Zustimmungserklärungen sowie die entsprechende Antragstellung an das zuständige Gericht zur Bewilligung der Adoptionen. Bei Adoptionen im internationalen Bereich, etwa wenn das Adoptivkind eine andere als die österreichische Staatsangehörigkeit hat, ist zudem zu berücksichtigen, dass es auch zur Anwendbarkeit von ausländischen familienrechtlichen Bestimmungen kommen kann, bspw. gerade auch bei der Einholung der Zustimmung der leiblichen Eltern. Auf derartige Aspekte sollte bereits im Vorfeld der Adoption Rücksicht genommen werden und entsprechende Recherchen über das ausländische Familienrecht angestellt werden. Ist die Durchführung einer internationalen Adoption zudem mit einem Umzug des Adoptivkindes in einen anderen Staat verbunden, wird regelmäßig auf bestehende internationale Bestimmungen und Abkommen, konkret in erster Linie auf die Bestimmungen des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ) Bedacht zu nehmen sein, deren Einhaltung im Laufe des Verfahrens letztlich Voraussetzung für die Akzeptanz der Adoption in Österreich ist.

Im internationalen Kontext kann es allerdings auch erforderlich sein, dass sich Fragen über die Anerkennung in Österreich von im Ausland von den dort zuständigen Behörden oder Gerichten bereits bewilligten Adoptionen stellen können.

Unsere Kanzlei verfügt jedenfalls über langjährige Erfahrung in sämtlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Adoptionen und internationalen Adoptionen und berät Sie auch in diesem Bereich gerne.