Arbeits- und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht regelt ua die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin, wobei es diesbezüglich, angefangen bei der Stellenausschreibung bzw Bewerbung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und in manchen Fällen, man denke zB an den Ausbildungskostenrückersatz oder Konkurrenzklauseln, sogar über das Arbeitsverhältnis hinaus, zu beachtende, teilweise sogar zwingende gesetzliche Bestimmungen gibt. In arbeitsrechtlichen Belangen sind jedoch nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, sondern darüber hinaus die kollektivvertraglichen Regelungsinhalte zu prüfen. Sollte bereits ein Arbeitsverhältnis begründet worden sein, existiert zumeist auch ein Arbeitsvertrag, und in manchen Betrieben auch Betriebsvereinbarungen, dessen Regelungsinhalte natürlich auch beachtet werden müssen.
Bereits aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Bestimmungen, sowie aufgrund der oftmals sehr komplexen Sachverhalte wird es sohin immer Wichtiger rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wobei wir Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen vor bzw beim Abschluss eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Erstellung bzw rechtlichen Prüfung von Arbeitsverträgen, sowie bei allen Fragen während und bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gerne beratend zur Seite stehen, um vielleicht bereits im Vorfeld künftige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sollte ein Gerichtsverfahren jedoch unvermeidbar sein, dann übernehmen wir natürlich auch gerne Ihre gerichtliche Vertretung in Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten (z.B. Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen, Geltendmachung offener Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bzw Abwehr von unberechtigten Forderungen, Durchsetzung bzw Abwehr von materiellen/immateriellen Schadenersatzansprüchen infolge einer Diskriminierung bzw nicht stattgefundenen Diskriminierung vor bzw während des Arbeitsverhältnisses etc). Da viele Betriebe/Unternehmer/Unternehmerinnen bzw Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen über eine entsprechende Versicherungen verfügen, klären wir natürlich auch gerne im Vorfeld ab, ob eine diesbezügliche Rechtsschutzdeckung vorliegt.
Neben der Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie natürlich auch gerne in sozialrechtlichen Angelegenheiten vor den Arbeits- und Sozialgerichten, wobei unsere Schwerpunkte im Sozialrecht vor allem im Bereich des Pflegegeldes und Kinderbetreuungsgeldes liegen. Da das Sozialrecht bei vielen Rechtsschutzversicherungen vom Versicherungsumfang umfasst ist, klären wir natürlich auch diesbezüglich gerne im Vorfeld ab, ob eine diesbezügliche Rechtsschutzdeckung besteht.