Eheverträge/­Partnerschaftsverträge

Ehepakte (Eheverträge) sowie auch sinngemäße Verträge zwischen eingetragenen Partnerinnen und Partnern (Partnerschaftsverträge) erfreuen sich in den letzten Jahren einer stetig größer werdenden Beliebtheit, wenngleich ihnen in Österreich auch nicht jene Wirkmächtigkeit zukommt, wie vielleicht gemeinhin angenommen. Jedenfalls können nach österreichischer Rechtslage nicht derart umfassende Regelungen getroffen werden, dass bspw. sämtliche wirtschaftliche und finanzielle Rechtswirkungen der Ehe bzw. Partnerschaft für jedweden Zeitraum gänzlich ausgeschlossen würden. Angelegenheiten von (vielleicht auch noch ungeborenen) Kindern können zudem schon von Vornherein nicht wirksam vertraglich geregelt werden. Dennoch bieten derartige Verträge sehr wohl auch die Möglichkeit, wirtschaftliche Regelungen für die Zeit während der Ehe bzw. Partnerschaft wie auch ihrer Auflösung zu treffen und bspw. wechselseitige Unterhaltszahlungen für den Fall einer solchen weitestgehend auszuschließen. Welche Regelungen hier den jeweiligen wirtschaftlichen Lebensrealitäten beider Partner und ihren Bedürfnissen bestmöglich entsprechen, wird freilich zu erwägen sein. Jedenfalls ist es aber sicherlich eine gute Idee, sich vor Eingehung einer Ehe zumindest auch in Grundzügen mit ihren rechtlichen Wirkungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls auch beraten zu lassen, ist die Ehe vom allgemeinen österreichischen Zivilrecht (ABGB) als Vertrag konzipiert, in dem zwei Personen gesetzmäßig ihren Willen erklären, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beistand zu leisten. Ähnliches gilt für eingetragene Partnerschaften.

Auch für Lebensgefährten besteht die Möglichkeit, etwa bei Schaffung gemeinsamer Vermögenswerte sich vertraglich für den Fall einer Auflösung ihrer Gemeinschaft Vorsorge zu treffen und sich abzusichern. Dies erscheint gerade im Hinblick auf die ansonsten rechtlich weitgehend ungeregelte Situation von Lebensgefährtinnen und –gefährten oftmals durchaus geboten.

Wir stehen jedenfalls gerne sowohl für allgemeine Beratungen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen einer Eheschließung oder Verpartnerung als auch die Möglichkeiten und Sinnhaftigkeit von Ehe- und Partnerschaftsverträgen im konkreten Fall sowie deren Erstellung gerne zu Ihrer Verfügung.