Mediation

Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten, in welchem die Parteien versuchen, in eigener Verantwortlichkeit gemeinsam die für sie beste Lösung zu erarbeiten.

Die Mediatorinnen und Mediatoren leiten die Gespräche und kümmern sich um den Rahmen und den Ablauf der Mediation. Dabei sind sie neutral und „allparteilich“, stehen also auf keiner Seite des Konfliktes. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Parteien gerade in familienrechtlichen Konflikten großes Interesse daran haben, eine außergerichtliche Lösung zu finden und damit ihre Zukunft selbst zu gestalten.

Das Modell der Mediation als strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige Dritte die Parteien professionell begleiten, hat sich besonders bewährt, um Lösungen zu erarbeiten, die nachhaltig sind, den Vorstellungen der Parteien entsprechen und ihren Bedürfnissen gerecht werden.  

Es ist uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Parteienvertreter durchaus bewusst, dass sich aus den unterschiedlichsten Gründen zwar nicht jeder Konflikt durch Mediation lösen lässt, andererseits konnten wir jedoch sehr wohl beobachten, dass in zahlreichen Fällen der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren der Vorzug zu geben gewesen wäre: Sei es aus dem Grund, dass bei Gericht nicht alle Themen, die für die Parteien von Relevanz sind, Gehör finden können, sei es aus finanziellen Erwägungen oder um Belastungen aller Familienmitglieder so weit wie möglich zu verringern. Insbesondere gemeinsame Kinder leiden unter verhärteter Anwaltskorrespondenz ihrer Eltern und strittigen Gerichtsverfahren erheblich und es sollte nichts unversucht bleiben, ihnen dies zu ersparen.

Wir haben daher mit großer Freude die Ausbildung zu MediatorInnen absolviert und möchten nunmehr auch diese Form der professionellen Konfliktbegleitung im Rahmen unserer Kanzlei anbieten.

Gerade im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sind neben unterhalts- und vermögensrechtlichen Themen oft auch die Belange gemeinsamer Kinder zu regeln und auch bei der Trennung von Lebensgefährten spielen vermögensrechtliche Ansprüche und gemeinsame Kinder oft eine große Rolle. Diese, doch sehr unterschiedlichen Themen sind für die Parteien verständlicherweise eng miteinander verknüpft, im Streitfall müsste jedoch jeder der oben erwähnten Punkte gesondert und mehr oder weniger kostenintensiv vor Gericht geltend gemacht werden. Umso mehr macht es daher Sinn, im Rahmen einer Mediation über alle zu regelnden Punkte zu sprechen und eine Gesamtlösung zu erzielen, die auf die Bedürfnisse der Parteien abgestimmt ist. Auch dem Umstand, dass sich derartige Bedürfnisse (zB im Zusammenhang mit der Gestaltung von Betreuungsregelungen  gemeinsamer Kinder) im Laufe der Zeit ändern können, kann im Rahmen der Mediation dadurch Rechnung getragen werden, dass Kontaktregelungen evaluiert werden oder auch Betreuungsmodelle ausprobiert werden, bevor hierüber eine verbindliche Einigung getroffen wird. Damit werden Lösungen gefunden, die im Alltag funktionieren und gleichzeitig zukünftige strittige Verfahren vermieden.

In unserer Kanzleigemeinschaft sind Barbara Briefer, Brigitta Hülle und Oliver Frohner als MediatorInnen im Familienrecht tätig.

Wir bieten Mediationen sowohl als Einzelmediationen aber gerne auch mit zwei MediatorInnen an, was sich insbesondere bei Familienkonflikten bewährt. Diese Arbeitsweise ermöglicht eine bessere Gestaltung des Prozesses und gewährleistet einen guten Überblick über den doch oft komplexen Konflikt, was wiederum die Chancen, durch die Mediation eine nachhaltige Einigung zu erzielen, erhöht.

Die Kosten für eine Einheit Mediation in der Dauer von 45 Minuten betragen EUR 150,–, wenn zwei MediatorInnen tätig sind, belaufen sich die Kosten auf insgesamt EUR 220,–  je Einheit, jeweils inkl. USt. Für die Umsetzung des Ergebnisses der Mediation zB in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren wir im Einzelfall eine Pauschale, deren Höhe sich nach der Komplexität des jeweiligen Regelungsinhalts richtet.