Honorar
Grundsätzlich bestehen verschiedenste Möglichkeiten der Abrechnung. Die Abrechnungen nach AHK und RATG erfolgen auf Basis eines bestimmten (gesetzlichen oder frei vereinbarten) Streitwertes, daneben ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars zulässig.
Unserer Erfahrung nach ist es für Klienten oft schwierig, die effektiven Kosten einer einzelnen Leistung im Falle einer Verrechnung auf Grundlage eines bestimmten Streitwertes abzuschätzen.
Daher haben wir uns entschlossen, zur besseren Nachvollziehbarkeit und Gewährleistung voller Kostentransparenz unsere Leistungen nach einem festen Stundensatz ab € 270,– (inkl. USt) zu verrechnen, je nach Komplexität des Falles.
In berücksichtigungswürdigen Einzelfällen sind wir auch bereit, zu einem geringeren Stundensatz tätig zu werden.
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch in der Dauer von ca. einer Stunde belaufen sich auf € 240,- (inkl. USt) und werden bei Auftragserteilung und Mandatsübernahme bei der Endabrechnung gutgeschrieben.
Für Vertragserrichtungen vereinbaren wir einen individuellen Pauschalpreis, je nach Komplexität und Aufwand.
Die Kosten für eine Einheit Mediation in der Dauer von 45 Minuten betragen EUR 150,–, wenn zwei MediatorInnen tätig sind, belaufen sich die Kosten auf insgesamt EUR 220,– je Einheit, jeweils inkl. USt. Für die Umsetzung des Ergebnisses der Mediation zB in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren wir im Einzelfall eine Pauschale, deren Höhe sich nach der Komplexität des jeweiligen Regelungsinhalts richtet.